ISLAM

Ramadan

Grundlegendes Wissen zum Fasten im Ramadan

Der Monat Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender. Es ist der Fastenmonat des Islams. Abhängig von der Mondphase dauert der Ramadan 29 oder 30 Tage. Da die Länge des Mondkalenders zwischen 354 und 355 Tagen schwankt, wandert der Jahresanfang im Vergleich zum Sonnenkalender jährlich um 11 Tage. Es sind „abgezählte Tage“(2:184) „im Monat Ramadan“(2:184) in denen jeder „der diesen Monat erreicht, fasten soll“.

Wem obliegt das Fasten?

Voraussetzung dafür, dass das Fasten zu einer Pflicht wird, ist das Erreichen der Pubertät. Erst mit dieser setzt die Verpflichtung zur Erfüllung der religiösen Pflichten ein. Außerdem muss der Fastende gesund und sesshaft sein.

Der Vers 184 der Sure Bakara enthält jedoch auch Ausnahmen für kranke und reisende Muslime: „(Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es nur mit größter Schwierigkeit könnten, sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil, wenn ihr es richtig begreift.“

Die Bedeutung des Fastens

Zu fasten bedeutet, den wichtigsten menschlichen Bedürfnisse wie dem Essen, dem Trinken und dem Geschlechtsverkehr in der Ehe für eine bestimmte Zeit zu entsagen, um so dem Gebot Allah tealas zu folgen und sein Wohlwollen zu erlangen. Gefastet wird tagsüber vom Beginn der Morgendämmerung (Fedschr-i Sadik) bis zum Einsetzen der Abenddämmerung.

Der Prophet (Friede sei auf ihm) hat das Fasten als einen Schutz für den Muslim gewertet. Es ist nur Allah teala, der diesen Gottesdienst belohnt.

„Das Fasten ist für den Menschen ein Schutzschild vor dem Höllenfeuer, wie ein Schutzschild in der Schlacht, der euch vor dem Tode schützt.“ (Nesai, Savm, IV, 167)

„Das Fasten ist ein Schutzschild. Der Fastende soll nichts Schlechtes von sich geben. Dem, der sich mit ihm streiten will, soll er zweimal entgegnen, „Ich faste“ und sich nicht mit ihm streiten. Ich schwöre bei Allah, in dessen Hand meine Seele liegt, der Hungergeruch des Fastenden ist bei Allah schöner als der Parfumduft. Allah teala sagt: „Der Fastende entsagt für mein Wohlwollen dem Essen, dem Trinken und dem Geschlechtsverkehr. Das Fasten ist ein Gebet, das nur für mich verrichtet wird. Nur dafür gebe ich eine Grenzenlose Belohnung, während andere Gottesdienste nur mit dem zehnfachen belohnt werden.“ (Buchari, 897)

Wann und wie beginnt das Fasten?

Um Fasten zu können, ist eine „Absichtsbekundung“ notwendig. Diese Absichtsbekundung kann nach der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung „gesprochen“ werden. In der Regel wird die Absichtsbekundung zum Fasten zur Sachur-Zeit, also der Zeit vor der Morgendämmerung gesprochen. Wer diese vergisst, kann sie bis zum Mittag noch nachholen, natürlich wenn er bis dahin nichts gegessen hat. Da die eigentliche „Absichtsbekundung“ mit dem Herzen „gesprochen“ wird, reicht es aber schon aus, dass man zum Sachur für das Fasten aufsteht. Auch wenn die Absichtsbekundung nicht mit der Zunge gesprochen wird, wird das Aufstehen als ausreichend Angesehen.

Was dem Fasten nicht schadet:

Zu einem Gefährten, der aus Vergesslichkeit gegessen und getrunken hat, sagte der Prophet: „Vollende dein Fasten. Dich hat wahrlich Allah gespeist.“ Dies heißt für uns, dass das Essen und Trinken aufgrund von Vergesslichkeit dem Fasten nicht schadet. Auch die Blutabnahme und das unwillkürliche Erbrechen oder der Samenerguss im Schlaf sind so zu werten.

Was schadet dem Fasten:

Das Essen und das Trinken mit der Absicht der Nahrungsaufnahme und der Geschlechtsverkehr schaden dem Fasten. Wenn das Fasten auf diese Art vorzeitig beendet worden ist, muss der Muslim sowohl diesen Tag nachfasten, als auch zwei Monate zur Sühne fasten.

Damit diese Sühne notwendig wird, müssen folgende Voraussetzung vorliegen:

Das absichtliche vorzeitige Beenden des Fastens.
Dieses Beenden muss aus dem freien Willen des Fastenden ohne äußeren Zwang geschehen sein.
Während des Fastens darf keine Krankheit eingetreten und keine Reise notwendig geworden sein.
Die Absicht muss rechtzeitig in der Nacht gesprochen worden sein.
Zum Beenden des Fastens müssen Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen oder ein Geschlechtsakt erfolgt sein.

Was das Fasten beendet und nur das Nachfasten erfordert:

Wenn der Fastende das Fasten ohne eigene Absicht, durch Zwang oder einen unbeabsichtigten Fehler vorzeitig beendet hat, dann muss er nur diesen Tag nachfasten. In diesem Fall ist das Sühnefasten nicht notwendig. Das Anwenden von Duftstoffen, Parfums, das Schminken, die medizinisch notwendige Blutentnahme, das Zähneputzen und Ausspülen des Mundes schadet dem Fasten nicht, auch nicht das Duschen.

Gründe für das erlaubte Nichtfasten:

Die Voraussetzungen für das Nichtfasten werden in dem 184. Vers der Sure Bakara genannt. Wenn aufgrund der dort genannten Gründe nicht gefastet werden konnte, diese fehlenden Tage auch nach dem Ramadan nicht nachgeholt werden können, so muss für jeden fehlenden Tag soviel gespendet werden, wie zur Speisung eines Bedürftigen notwendig wäre. Im Falle einer Krankheit oder einer Reise muss nicht gefastet werden. Es kann zwar freiwillig gefastet werden, es besteht aber keine Pflicht dazu. Außerdem sind auch Greise, die zu schwach zum Fasten sind, von dieser Pflicht befreit. Auch diese fasten nicht, sondern speisen für jeden nicht gefasteten Tag einen Bedürftigen oder geben ihm das dafür notwendige Geld. Dasselbe gilt für einen Kranken, der keine Aussicht auf Heilung hat. Frauen setzen während ihrer Regel das Fasten ab. Wenn diese zu Ende ist, wird das Fasten fortgesetzt, die fehlenden Tage werden nach dem Ramadan nachgeholt. Schwangeren und stillenden Frauen steht es frei, ob sie im Ramadan fasten. Wenn sie auf das Fasten im Ramadan verzichten, müssen sie diese Tage jedoch später wieder nachholen.

Der Sinn des Fastens

Das Fasten bedeutet nicht nur das Hungern für eine bestimmte Zeit, sondern das Fernbleiben von allem Schlechtem und Verwerflichem. Nur so kann sinnvoll gefastet werden. Während des Fastens achten die Muslime auf ihre Zunge, bewahren ihre Hände vor dem Verwerflichen, senken ihre Blicke, verschließen ihre Ohren von der Lüge und der üblen Nachrede und hindern ihre Füße vor dem Abgleiten von dem rechten Pfad. Dieser Zustand sollte aber nicht nur einen Ramadan, sondern ein ganzes Leben andauern.

Link: Ramadan Broschüre

Quelle: IGMG, Ilhan Bilgü (www.igmg.de)