Hutba: Gerechter Lohn (01.05.2015)

Verehrte Muslime!

Der 1. Mai wird in vielen Ländern als Tag der Arbeit gefeiert. Es war kein leichter Weg, bis dieser Tag zu einem offiziellen Feiertag erklärt wurde. Viele Arbeiter protestierten, weil sie keinen angemessenen Lohn für ihre Leistung bekamen und die Arbeitsbedingungen sehr hart waren. Viele Arbeiter verloren bei Protesten ihr Leben, andere wurden entlassen. Dies ist nun Geschichte. Aber das, was uns heute interessiert und uns auch in Zukunft interessieren wird, ist, wie wir Arbeit, Leistung, Arbeiter, Arbeitgeber und die uns im Zusammenhang mit der Arbeit anvertrauten Gegenstände betrachten.

Liebe Geschwister!
Die Verse aus der Sure Nadschm, die wir zu Beginn unserer Hutba gelesen haben, handeln von der Entlohnung, die wir im Jenseits für unsere Leistungen erhalten werden. Zugleich teilen sie uns aber auch mit, dass wir keinen außer dem im Diesseits erworbenen Verdienst haben werden: „Und dass der Mensch nur empfangen wird, worum er sich bemüht; Und dass (die Frucht) seines Bemühens sichtbar werden wird; Und dass er dann mit vollem Lohn dafür belohnt werden wird; Und dass zu deinem Herrn die Rückkehr ist.“[1] Die Botschaft ist klar und deutlich: Ihr sollt arbeiten, und das, was ihr erhaltet, wird einzig der Lohn für diese Arbeit sein. Wenn ihr Angestellte habt, dann sollt ihr ihnen den vereinbarten Lohn ohne Verzögerung und vollständig auszahlen.

Aus Sicht der Arbeitgeber kann der Wert einer bestimmten Leistung je nach Lage anders ausfallen. Muslimische Gelehrte haben auf Grundlage von Hadithen auf die Notwendigkeit hingewiesen, einem Angestellten mindestens einen Lohn zu zahlen, mit dem er ein normales Leben führen kann. Unser Prophet sagte: „Wenn jemand für uns arbeitet, soll er, wenn er kein Haus hat, sich ein Haus zulegen, wenn er ledig ist, heiraten, wenn er keinen Bediensteten hat, einen Bediensteten einstellen und kein Gefährt besitzt, sich ein Gefährt zulegen. Wer mehr will als dies, übt entweder Verrat an dem, was ihm anvertraut wurde, oder er wird dem Diebstahl verfallen.“[2]

Verehrte Muslime!
In der Sure Bakara heißt es: „Allah belastet niemand über Vermögen.“[3] Diese Bestimmung gilt auch für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat bestimmte Leistungen zugunsten des Arbeiters zu erbringen und der Angestellte hat bestimmte Leistungen zugunsten des Arbeitgebers zu erbringen. Vor allem ist es die Aufgabe des Angestellten, seine Arbeit sorgfältig und rechtzeitig auszuführen. Der Angestellte ist dem Arbeitgeber anvertraut, und die Arbeit ist dem Angestellte anvertraut. Beide Seiten haben kein Recht, das ihnen Anvertraute schlecht zu behandeln.

Liebe Geschwister!
Angestellte und Arbeitgeber sind keine Konkurrenten. Es ist aber nunmal so, dass es auf der einen Seite denjenigen gibt, der jemanden beschäftigt, also den Arbeitgeber, und auf der anderen Seite den Arbeitnehmer. Der Koran weist auf diese Realität hin, indem er befiehlt, dass der Arbeitgeber gerecht sein muss, und der Arbeitnehmer so arbeiten muss, dass er das Anrecht des Arbeitgebers erfüllt. In einem Koranvers heißt es: „Verteilen etwa sie die Barmherzigkeit deines Herrn? Wir verteilen den Lebensunterhalt auf Erden unter ihnen und erhöhen die einen von ihnen im Rang über die anderen, so dass die einen den anderen von Nutzen sind. Doch deines Herrn Barmherzigkeit ist besser als das, was sie zusammentragen.“[4]

Unser Herr möge uns unsere Arbeit erleichtern und uns ermöglichen, unser Einkommen auf rechtem Wege zu verdienen.

[1] Sure Nadschm, 53:39-42
[2] Abû Dâwûd, Imâra, 10
[3] Bakara suresi, 2:286
[4] Sure Zuhruf, 43:32

 

 

Quelle: igmg.org